Die Spitalsbetten haben sich in den vergangenen Tagen in Kärnten wieder mit Corona-Patienten gefüllt. Am Montag hat sich die Zahl weiter, auf mittlerweile 300 Hospitalisierungen, erhöht. 19 Erkrankte werden auf einer Intensivstation behandelt. Gleichzeitig vermeldet der Landespressedienst einen Höchststand an Krankenständen unter dem medizinischen Personal. Coronasprecher Gerd Kurath: "Derzeit sind 18 Prozent des Personals in den Krankenanstalten im Krankenstand. Nicht alle wegen Corona, aber sie fallen eben aus. Das sind insgesamt 500 Personen, von 200 wissen wir derzeit, dass sie wegen einer Corona-Infektion ausfallen, die haben bereits einen Absonderungsbescheid erhalten."
Omikron BA.2 steigt weiter
Eine Entspannung ist nicht in Sicht, denn die Zahl der Neuinfektionen lag am Montag bei 1884, "für Anfang der Woche ein sehr hoher Wert", sagt Kurath. Mehr als 23.300 Kärntnerinnen und Kärntner sind derzeit coronapositiv. Auch die Abwasseranalysen lassen derzeit nicht auf eine baldige Entspannung hoffen, laut Kurath bewege man sich hier weiterhin auf hohem Niveau. "Wir sind bei der 7-Tage-Inzidenz zwar im unteren Bereich in Österreich, allerdings ist bei uns Omikron BA.2 immer noch im Stiegen, andere Bundesländer haben hier schon den Höhepunkt erreicht, bei uns wird das wohl noch zwei Wochen dauern."
St. Veit höchste Inzidenz
Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 2932,6 hat Kärnten hinter Tirol (2835,5) den niedrigsten Wert im Bundesländer-Vergleich (Österreich: 3611,8). Nach Bezirken hat St. Veit mit 3669,3 kärntenweit die höchste 7-Tage-Inzidenz.
Keine Quarantäne für Kontaktpersonen
Die hohen Infektionszahlen bringen auch Änderungen im Kontaktpersonenmanagement. Die neue Bundesvorgabe besagt, dass Indexpersonen und Verdachtsfälle weiterhin abgesondert werden. Neu ist, abhängig von den Ressourcen der Gesundheitsämter, die Verkehrsbeschränkung der Kontaktpersonen der Kategorie I. Hier erfolgt je nach Bedarf auch die Möglichkeit der Priorisierung. Oberste Priorität haben dabei beispielsweise Gesundheits- und Pflegepersonal, Personal von Einsatzorganisationen und anderer kritischer Infrastrukturen oder Personen, die im Haushalt mit Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben oder diese pflegen.
Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne
Wird eine Verkehrsbeschränkung ausgesprochen, so muss die Person für 10 Tage eine FFP2-Maske bei Kontakt mit anderen Personen tragen. Das gilt auch im privaten Wohnbereich. Bei einer Verkehrsbeschränkung ist der Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie etwa Krankenhäusern und Pflegeheimen untersagt. Einrichtungen, in denen kein durchgehendes Tragen der FFP2-Maske möglich ist, dürfen ebenfalls nicht betreten werden. Dazu zählen zum Beispiel Gastronomiebetriebe und Fitnesscenter. Auch Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen nicht besucht werden.