Rund 200.000 ukrainische Flüchtlinge werden laut Bund in Österreich erwartet. Wie viele davon in Kärnten?
Laut dem Krisenstab des Landes sind es im "Worst Case" knapp über 9000 Vertriebene. Zum Vergleich: Während der Flüchtlingskrise 2015/16 waren 5500 Flüchtlinge in Kärnten. Daher sucht das Land aktuell viele Privatpersonen, die Vertriebene aufnehmen.

Wo kann ich meine Unterkunft melden?
Unter der Telefonnummer 050-536-33030 kann man sich informieren und Angebote per E-Mail an quartiere@ktn.gv.at richten. In der Anfrage sollten gewisse Eckdaten (Adresse, Größe des Wohnraumes, Anzahl der Schlafplätze, Möglichkeiten zum Kochen und Waschen etc.) enthalten sein. Online kann man sich auch bei der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) unter www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartier registrieren. Bisher wurden in Kärnten rund 400 Angebote eingemeldet.

Welche Voraussetzungen gibt es?
"Aktuell wird der Fokus verstärkt auf die Öffnung sogenannter Vollpensionsquartiere gelegt", erklärt Nadine Hell, stellvertretende Flüchtlingsbeauftragte des Landes. Grundsätzlich gibt es zwei Quartiersformen. Im Vollpensionsquartier (A-Quartier) werden hilfs- und schutzbedürftige Personen untergebracht, versorgt und betreut. Dies bedeutet, dass ihnen ähnlich einem Hotel Zimmer zur Verfügung gestellt werden, Frühstück, Mittag- und Abendessen, und Getränke etc. seitens des Quartiergebers bereitzustellen sind. Der Quartiergeber muss eine  24-Stunden-Betreuung gewährleisten.
In der zweiten Variante, dem Selbstversorgungsquartier (C-Quartier), werden die hilfs- und schutzbedürftige Personen in Zimmern untergebracht, die ähnlich kleiner Wohneinheiten strukturiert sein sollten. In dieser Form der Unterbringung versorgen sich die Bewohner selbst. Dafür müssen jedoch entsprechende Küchen samt Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. Auch hier muss der Quartiergeber eine Ansprechperson für die untergebrachten Personen sicherstellen. Die Quartiere müssen zumindest über 15 Plätze bis 50 Plätze verfügen.

Ich muss Flüchtlinge also nicht zwingend versorgen?
Nein, die Flüchtlinge erhalten eine Grundversorgung. Um sich zu verpflegen, bekommt jeder Erwachsene 200 Euro pro Monat, jeder Minderjährige 90 Euro pro Monat. "Mit dem Vertriebenenausweis, den jeder Flüchtling nach der Registrierung erhält, hat er auch Zugang zum Arbeitsmarkt", sagt Susanne Stirn vom Landespressedienst.

Ich habe meine Unterkunft gemeldet. Was passiert jetzt?
Die Bearbeitung der Angebote erfolge derzeit auf Hochtouren, so das Land. Die Personen bekommen umgehend eine Bestätigung, dass sich ihre Anfrage in Bearbeitung befindet. Je nach Qualität und Umfang der Einmeldung (Unterlagen verfügbar unter: https://ukraine-info.ktn.gv.at/fluechtlingswesen) erfolgt eine ehestmögliche Kontaktaufnahme.

Welche Arten von Unterkünften werden eingemeldet?
"Aktuell werden von der Luftmatratze im Wohnzimmer bis hin zum 200-Betten-Hotel die unterschiedlichsten Angebote übermittelt", so Hell.

Was ist, wenn meine Unterkunft nur begrenzt zur Verfügung steht?
Das ist natürlich ein Kriterium bei der Zuteilung, das Land bevorzugt längerfristige Lösungen.

Bekomme ich Geld, wenn ich Flüchtlinge aufnehme?
Das ist bundesweit geregelt. Wenn ein Flüchtling in einer Privatunterkunft unterkommt, erhält er 120 Euro pro Monat für die Miete. Eine Familie erhält 240 Euro im Monat.

Muss ich als Quartiergeber den Flüchtling beim Amt anmelden?
Nein, das ist primär die Aufgabe der Vertriebenen. Die Anmeldung muss drei Tage nach dem Einzug beim örtlichen Meldeamt erfolgen. Der Quartiergeber kann dem Flüchtling natürlich unterstützend zur Seite stehen.

Was, wenn es Schwierigkeiten bei der Verständigung oder andere Probleme gibt?
Hilfe bietet die BBU unter der Telefonnummer +431 2676 870 9460.

Kann ich mir aussuchen, wer zu mir kommt?
Nein, der Betreiber hat keine Möglichkeit, z.B. ausschließlich Familien oder nur ukrainische Flüchtlinge unterzubringen. Das Quartier muss für alle in Kärnten aufhältigen Personen in der Grundversorgung zur Verfügung stehen. Die Zuteilung der Personen erfolgt vonseiten der Fachabteilung.

Ich würde gerne ein Kind aufnehmen. Werden auch Eltern auf Zeit gesucht?
Es hätten sich bereits potenzielle Pflegeeltern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gemeldet, momentan besteht laut Land Kärnten dahingehend aber noch kein Bedarf. Vor der Aufnahme eines Pflegekindes werden persönliche, soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Voraussetzungen eingehend geprüft. Welche Kriterien im Detail vorausgesetzt werden, wird aber erst festgelegt.