Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten muss sich am Donnerstag eine Frau am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zur Last gelegt, im November 2021 in Villach trotz eines positiven Covid-19-Virusnachweises ihre Wohnung verlassen zu haben. Die Frau soll laut Vorwurf der Anklagebehörde sogar ein Einkaufscenter besucht haben. Motto: Shoppen statt Quarantäne. Der Strafrahmen dafür reicht bis zu einer unbedingten Freiheitsstrafe.
Zu solchen Prozessen und ähnlichen Rechtsstreitigkeiten kommt es immer wieder: Im Vorjahr wurde – ebenfalls am Landesgericht Klagenfurt – ein 25-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten verurteilt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Jahr 2020 trotz positiven Covid-19-Tests Heimquarantäne und Kontaktverbot missachtet zu haben. Zudem ließ er sogar eine Operation in einem Krankenhaus durchführen.