Das Thema Corona beschäftigt zunehmend auch die Familiengerichte. In Villach zog ein Vater vor Gericht. "Er hat beantragt, der Mutter zu verbieten, das gemeinsame Kind ohne seine Zustimmung impfen zu lassen", fasst Gerold Rader, der Leiter des Bezirksgerichtes Villach zusammen. Der Bub war zum Zeitpunkt der Antragstellung elf Jahre alt, er lebt überwiegend bei der Mutter. Die Eltern sind getrennt und haben die gemeinsame Obsorge. Der Antrag des Vaters wurde vom Bezirksgericht bereits zurückgewiesen, da die Mutter laut Gericht alleine berechtigt ist, die Entscheidung – ob sie das Kind impfen lässt oder nicht – zu treffen. Der Vater hat ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingebracht. Nun hat auch das Landesgericht Klagenfurt für die Argumente der Mutter entschieden. Das heißt, sie darf den Buben auch ohne Zustimmung des Vaters impfen lassen, wenn sie das möchte. Der Richtersenat hat ausgesprochen, dass ein Elternteil alleine berechtigt ist, das Kind in Fragen der Impfung "nach außen" zu vertreten. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. "Weil es zu dieser Rechtsfrage rund um die Covid-Impfung noch keine gesicherte Rechtssprechung gibt, wurde der ordentliche Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zugelassen, um die Frage des Einvernehmengebotes zu klären", erklärt Rader.  Der betroffene Vater habe somit die Möglichkeit, seinen Fall vor Höchstgericht zu bringen.