Der Landesrechnungshof (LRH) hat laut Austria Presse Agentur die Auszahlung und das Kontrollsystem der Kärntner Wohnbeihilfe unter die Lupe genommen und einige Mängel festgestellt. So seien die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Hilfe lange nicht valorisiert worden. Stichproben ergaben außerdem 90 Fälle, in denen fehlerhafte Dateneingaben, System- oder Berechnungsfehler zu Übergenüssen oder Nachzahlungen führten. Empfohlen wird, das Kontrollsystem zu stärken und auf Automatisierung zu setzen.
Im Jahr 2020 hatte das Land Kärnten 10.875 Personen insgesamt 21,79 Millionen Euro Wohnbeihilfe gewährt. Die Anzahl der Antragsteller war in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken, weshalb die ausbezahlte Wohnbeihilfe 2020 im Vergleich zu 2014 um 6,65 Millionen Euro – oder 23,4 Prozent – geringer war. Auch die Anzahl der Beihilfebezieher sank, und zwar um 25,9 Prozent (3802 Personen). Von 2002 bis 2021 sei keine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnbeihilfe erfolgt. Am 1. Jänner 2022 valorisierte das Land erstmalig die Einkommensgrenzen. Der Rechnungshof begrüßt, dass eine jährliche Valorisierung der Einkommensgrenzen beschlossen wurde, empfiehlt aber auch, "diese ebenfalls für die Zu- oder Abschläge zu evaluieren".
Auch den Ablauf der Prüfung der eingelangten Anträge hatte der LRH begutachtet. Die Prüfung erfolgt teils manuell durch einen Sachbearbeiter, teils automatisch durch eine Wohnbeihilfe-Applikation. Die Sachbearbeiter errechnen aus den Antragsunterlagen das Einkommen sowie die Miete und Betriebskosten. Bei den von den Sachbearbeitern eingegebenen Daten hatten die Prüfer Fehler festgestellt. "Diese führten zum Teil dazu, dass die ausgezahlte Wohnbeihilfe nicht korrekt war", heißt es im Bericht. Beispielsweise waren eine viel zu hohe Miete (226.348 Euro) oder Familienmitgliederanzahl (72 Personen) eingetragen: "In einer Überprüfung von 51 Stichproben waren zwölf fehlerhaft, was einer Fehlerquote von 23,5 Prozent entspricht." In 11,8 Prozent dieser Stichproben hätten sich die Berechnungsfehler sogar auf die Höhe der Wohnbeihilfe ausgewirkt.
90 Fälle aufgedeckt
Insgesamt wurden 90 Fälle aufgedeckt, in denen wegen fehlerhafter Dateneingaben, System- oder Berechnungsfehler die Beihilfe falsch ausbezahlt wurde: Das Land zahlte den betroffenen Personen rund 35.000 Euro zu wenig an Wohnbeihilfe aus, rund 1900 Euro wurden fälschlicherweise zu viel ausbezahlt. In Zukunft sollten die Berechnungen vollautomatisiert erfolgen, lautet die Empfehlung. Dann könnten Daten automatisch auf ihre Plausibilität kontrolliert werden.
Und auch, was das interne Kontrollsystem angeht, orten die Prüfer Verbesserungsbedarf: In der Wohnbeihilfe-Applikation müsse ein Vorgesetzter jeden Antrag vor der Auszahlung genehmigen – diesem würden die notwendigen Unterlagen aber gar nicht vorliegen. Die zuständige Finanzbuchhaltung überprüft die auszuzahlenden Wohnbeihilfen nicht: "Weder ein Vieraugenprinzip noch eine wirksame Funktionstrennung sind vorhanden."
"Qualität verbessern"
Konsequenzen kündigte Team Kärnten-Parteichef Gerhard Köfer an: "Wir werden alle Zuständigen, egal ob politisch Verantwortliche oder Mitarbeiter der Landesregierung, als Auskunftspersonen in den Kontrollausschuss laden." Die Ergebnisse der Prüfung müssten als Anreiz gesehen werden, die Bearbeitungsqualität bei Wohnbeihilfe-Anträgen zu verbessern.
Kritik kam auch von der FPÖ, Klubobmann Gernot Darmann meinte, die Landesregierung habe "bei der Mietbeihilfe jahrelang soziale Kälte verbreitet", indem die Bemessungsgrundlagen nicht an die Teuerung angepasst worden sei.
In einer Aussendung meldete sich am Samstag auch Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ) zu Wort. Sie ist seit dem Jahr 2018 für die Wohnbeihilfe zuständig. Prettner dankte dem Rechnungshof für "die umsichtige Arbeit und die konstruktiven Vorschläge". "Mit einem weiteren Digitalisierungsschub werden wir den Bearbeitungs- und Verarbeitungsprozess verbessern. Das größte Verbesserungspotenzial haben wir bereits mit der Novellierung des Wohnbeihilfegesetzes realisiert", betont die Sozialreferentin.
Forcierung der Digitalisierung
Die Vorschläge des LRH zur Vereinfachung des Verfahrensablaufes und zur Digitalisierung möchte die Referentin nutzen. "Ich habe bereits ein Konzept zur Forcierung der Digitalisierung und damit einhergehend eine Prozessoptimierung im Bereich der Wohnbeihilfe in Auftrag gegeben. Ziel muss eine vollautomatisierte Berechnung und Verarbeitung der Daten und eine Online-Antragstellung, welche vollständig in diesen Prozess integriert ist, sein", heißt es von Prettner.
Derzeit würden die Mitarbeiter der Abteilung jährlich um die knapp 17.000 Ansuchen bearbeiten. Aufgrund der Komplexität und des Zeitdruckes seien leider auch Berechnungsfehler passiert. Das sei, so Prettner sehr bedauerlich. Allerdings würde die interne Revision Fehlerquellen erkennen und diese nachträglich korrigieren.