Weil sie mehr als neun Kilogramm Drogen verkauft haben sollen, sind am Dienstag ein slowenisches Paar, beide 34 Jahre alt, und ein 26-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, 9.648 Gramm Heroin, Kokain und Cannabiskraut von Slowenien nach Kärnten gebracht und verkauft zu haben. Das Paar erbat Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verhängte zehn Jahre Haft für den 34-Jährigen, seine Lebensgefährtin wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 26-Jährige, der mehrere einschlägige Vorstrafen hat und derzeit eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt, erhielt eine Zusatzstrafe von zwei Jahren, die er annahm. Das Urteil sorgte für einen emotionalen Ausbruch bei der Angeklagten, die ihrem Partner vorwarf, für ihre drei Jahre im Gefängnis verantwortlich zu sein.
Haben massives Drogenproblem
Staatsanwalt Julius Heidinger wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass derzeit enorme Mengen an Suchtgift aus Slowenien nach Kärnten gebracht und vor allem im Großraum Klagenfurt verkauft würden. "Wir haben hier ein massives Drogenproblem." Menschen wie der Erstangeklagte trügen wesentlich dazu bei, daher sei auch ein angemessenes Urteil angebracht.
Die beiden Männer hatten sich am ersten Prozesstag im Dezember teilweise schuldig bekannt. Sie gaben zu, Suchtgift von Slowenien nach Österreich eingeführt und verkauft zu haben, jedoch in einer geringeren Menge, als ihnen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. Die Lebensgefährtin des Erstangeklagten will hingegen nicht gewusst haben, dass ihr Lebensgefährte wieder in Drogengeschäfte verwickelt gewesen sei. In der Vergangenheit sei er schon zweimal wegen Suchtgifthandels vor Gericht gestanden und er wisse daher auch, dass sie so etwas nie unterstützen würde. Der Richter versuchte mehrmals, sie zu einem Geständnis zu bewegen, da ihre Verantwortung völlig lebensfremd sei, sie blieb jedoch bei ihrer Version. Lediglich in einem unwesentlichen Teilaspekt gab sie ihre Verantwortung zu.
Aus dem Gefängnis abgewickelt
Dem 26-Jährigen, dessen Verurteilung auch wegen Suchtgifthandels erfolgt war, wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, einen Drogendeal über ein illegales Handy aus dem Gefängnis heraus abgewickelt zu haben. Dies stimme, jedoch handle es sich nicht um 400 Gramm Heroin, wie ihm vorgeworfen wird, sondern um 100 Gramm, meinte der Mann. Auch der 34-jährige Erstangeklagte redete die Drogenmengen klein, es seien nur drei Kilogramm gewesen und nicht
neun. Die Käufer, die ebenfalls in Haft sitzen, hatten allerdings deutlich größere Mengen angegeben. Für Richter Liebhauser-Karl waren diese Aussagen mit ein Beweis für die Schuld der Angeklagten. Denn warum sollten die Käufer über die Menge an Heroin lügen, denn sie
würden sich mit einer größeren Menge ja nur selbst belasten, führte
er in der Urteilsbegründung aus.