Einige Jäger haben Autofahrer im Visier: Nach Wildunfällen im Bezirk Klagenfurt-Land wurden immer wieder Lenker geklagt. „Im Wesentlichen deshalb, weil die Jagdgesellschaft, Schadenersatz für den Verlust des Wildes will“, erklärt Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksgerichtes Klagenfurt. Motto: Wer ein Wild totfährt, soll dafür zahlen. Je höher der Wert des Tieres ist, desto höher die Klage. Eine Kärntnerin wurde sogar auf 2460 Euro geklagt, weil sie einen sogenannten Einserbock niedergefahren hat und dieser so wertvoll sei.