Eine Kärntner Familie kämpft um einen Rehabilitations-Aufenthalt für ihren neunjährigen Sohn. Der Bub hat Autismus und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung). „Aufgrund seiner Behinderungen sind regelmäßige Aufenthalte in Rehabilitationszentren wichtig“, sagt Kärntens Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger. Die Sozialversicherung der Familie hatte dem Buben deshalb einen Reha-Aufenthalt bewilligt. Das Problem war nur die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer. „36 Tage durchgehend sollte ich mit meinem Sohn in dem Rehabilitations-Zentrum bleiben. Das ist viel zu lange“, findet die Mutter des Buben. Auch Rudolf Winkler, der behandelnde Facharzt des Kindes, sagt: „Eine 36-tägige Rehabilitation wäre für den Buben psychiatrisch überfordernd.“ Neben medizinischen Bedenken, gab es auch ein großes, organisatorisches Problem für die Familie: „Mein Mann und ich haben noch zwei kleinere Kinder und wir sind berufstätig. Ich kann nicht 36 Tage am Stück mit meinem älteren Sohn von zu Hause wegbleiben und den Rest der Familie alleine lassen. Außerdem kann ich meinen neunjährigen Sohn auch nicht 36 Tage durch aus der Schule nehmen. Die Reha ließe sich für uns nur organisieren, wenn wir sie zeitlich anders einteilen können.“