Ist ein Baby unterwegs, müssen Eltern einiges für die Erstausstattung anschaffen. Werden Zwillinge oder gar Drillinge erwartet, fallen die Kosten dementsprechend höher aus. Um Familien in der ersten Phase zu unterstützen, gibt es in Kärnten seit 2018 den Mehrlingsgeburtenzuschuss als einmalige Förderung, die unbürokratisch über das Familien-Referat beantragt werden kann.
„Mit 1. Jänner 2022 erhöhen wir den Zuschuss bei der Geburt von Zwillingen von 300 auf 400 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um 200 Euro, statt bisher um 150 Euro“, informiert Familien-Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung. Es handelt sich dabei um eine einmalige und nicht rückzahlbare Förderung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2022 gilt. „Nicht nur die Coronakrise verlangt Familien einiges ab, auch die steigenden Lebenserhaltungskosten bereiten vielen Sorgen. Die Erhöhung des Zuschusses soll hier etwas entgegenwirken“, sagt Schaar. In Kärnten werden pro Jahr rund 140 Mehrlingsgeburten verzeichnet.
Gemeinsamer Hauptwohnsitz
Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung ist, dass der Elternteil, welcher den Antrag stellt (auch Adoptiv- oder Pflegeeltern), mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten hat und dass Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird. Der Antrag muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder gestellt werden.
Die neue Richtlinie sowie das Online-Antragsformular sind in Kürze auf der Webseite des Landes abrufbar (unter dem Punkt „Mehrlingsgeburtenzuschuss“).