Am "Tag der Unschuldigen Kinder", dem 28. Dezember, darf heuer wieder von Haus zu Haus gezogen werden, um mit Zweigenschlägen Glück zu wünschen – Achtung: für Personen ab zwölf Jahren gilt beim "Schappen" aber eine 2G-Nachweispflicht. "Bitte seid beim Schappen besonders vorsichtig. Achtet auf die eigene Gesundheit und auf die der besuchten Personen", appelliert Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, an die Kinder und deren Begleitpersonen.
2G und 3G
Diese Regeln gelten fürs Schappen und Sternsingen
![Bei einem 2G-Nachweis besteht keine Maskenpflicht Bei einem 2G-Nachweis besteht keine Maskenpflicht](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/fmqyxh-96F171AE-89FE-4042-B765-5C7133766037_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/96F171AE-89FE-4042-B765-5C7133766037_v0_h.jpg)