Am "Tag der Unschuldigen Kinder", dem 28. Dezember, darf heuer wieder von Haus zu Haus gezogen werden, um mit Zweigenschlägen Glück zu wünschen – Achtung: für Personen ab zwölf Jahren gilt beim "Schappen" aber eine 2G-Nachweispflicht. "Bitte seid beim Schappen besonders vorsichtig. Achtet auf die eigene Gesundheit und auf die der besuchten Personen", appelliert Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, an die Kinder und deren Begleitpersonen.