Die meisten dürften mit dem Mitzählen längst aufgehört haben, doch mit dem heutigen Tag ist es – wieder einmal – so weit: Nach pandemiebedingter Schließung dürfen die Kärntner Gasthäuser, Cafés und Restaurants ihre Türen für Gäste öffnen. Grundsätzlich gilt im gesamten Gastrobereich die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Genesene werden eingelassen und müssen in den Innenräumen FFP2-Masken tragen. Abnehmen darf man den Mund-Nasen-Schutz nur am Sitzplatz bei Tisch. Der Barbetrieb ist untersagt, es herrscht für alle Gäste, die sich länger als 15 Minuten im Lokal aufhalten, Registrierungspflicht (weitere Details siehe Infobox).