Ein Kärntner kaufte ein Software-Programm zur Kursbeobachtung von Kryptowährungen. Weil er mit dem Produkt nicht zufrieden war, wollte er es zurückgeben. "Normalerweise gilt beim Online-Shoppen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht", sagt Anwalt Gregor Sandner von der Kanzlei Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner aus Klagenfurt. Doch beim Kauf digitaler Inhalte sei das oft anders. "Die wenigsten wissen, dass es beim Erwerb von Software, Hörbüchern, Filmen oder Online-Games, meistens einen Ausschluss des Rücktrittsrechts gibt", erklärt Sandner. "Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn des Downloads, also mit Anklicken des Downloadlinks."