Ab wann kann ich eine Auffrischungsimpfung erhalten? Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Eine Auffrischungsimpfung sechs bis neun Monate nach der Vollimmunisierung sollten Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen, Personen mit Vorerkrankungen und hohem Infektionsrisiko, Personen über 65 Jahre und Personen, die zweimal mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft wurden, erhalten. Auch das Personal im Pflege- und Gesundheitsbereich sowie in pädagogischen Einrichtungen kann eine weitere Dosis schon nach sechs Monaten erhalten. Alle anderen sollten die Boosterimpfung neun bis zwölf Monate nach der Vollimmunisierung bekommen. Der Bund plane hierbei eine Vereinheitlichung. Bis jetzt habe das Land Kärnten noch keine Information darüber bekommen. „Das Impfzertifikat ist nach dem zweiten Stich ein Jahr gültig“, sagt Gerd Kurath, Coronasprecher des Landes. Beim Vakzin von Johnson&Johnson, bei dem es nur einen Stich gibt, ist das Zertifikat 270 Tage gültig, gerechnet ab dem 22. Tag nach der Impfung.

Es wurde angekündigt, dass man eine automatische Benachrichtigung bekommt, seine Auffrischungsimpfung abzuholen? Wann bekomme ich diese?
Alle Kärntnerinnen und Kärntner über 80 Jahre haben bereits einen Brief erhalten. Der Bund hat angekündigt, ab 8. November alle anderen zu verständigen. „Der Brief soll gestaffelt ausgeschickt werden“, sagt Kurath.

Wenn ich schon davor eine Auffrischung haben möchte, wo bekomme ich diese?
"Wenn es knapp vor dem sechsten Monat ist, wird sicher niemand weggeschickt", sagt Kurath, der hinzufügt, dass das aber doch ein Arzt entscheiden sollte.