Seit wenigen Tagen liegen die Corona-Richtlinien für die Abhaltung von Gelegenheitsmärkten auf dem Tisch gelegen. Die gute Nachricht: Trotz steigender Infektionszahlen dürfen Gelegenheitsmärkte wie etwa Advent- und Weihnachtsmärkte heuer abgehalten werden. Allerdings nur unter strengen Auflagen, welche Mitte November noch nachgeschärft werden könnten. Für Besucher bedeutet das in jedem Fall: Ohne 3G-Nachweis ist kein Marktbummel möglich. Wobei diesbezüglich der Maßnahmenplan der Regierung im Blick behalten werden sollte: Ab Stufe 2 gelten Wohnzimmertests nicht mehr als Nachweis. Ab Stufe 3 sind nur mehr PCR-Tests gültig.
Claudia Beer-Odebrecht