Erfolg für die Arbeiterkammer (AK) und vor allem für eine Klagenfurterin: Die Frau, sie war 33 Jahre im selben Unternehmen als Reinigungskraft beschäftigt war, erschien ihr Abfertigungsbetrag (alt) zu niedrig. Sie ließ ihn durch AK-Rechtsexperten überprüfen. Keine schlechte Idee: Denn aufgrund eines Fehlers hatte die Frau um 3840 Euro zu wenig erhalten.