Am 20. Oktober des Vorjahres sind drei Frauen am Landesgericht Klagenfurt im zweiten Rechtsgang wegen Mordes, Brandstiftung und Betrugs schuldig gesprochen worden. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik warf zwei der drei Angeklagten den Mord an einer 72 Jahre alten Villacherin vor. Nun hat der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche bestätigt, wie die Austria Presse Agentur (APA) berichtet.

Die Hauptangeklagte, laut Psychiater "Kopf" des Trios, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die 44-jährige Zweitangeklagte erhielt 20 Jahre, die dritte Angeklagte drei Jahre. Über die Strafberufungen wird am Oberlandesgericht Graz entschieden. Die 48-jährige Hauptangeklagte hatte laut Anklage die Zweitangeklagte zum Mord und zu mehreren Brandstiftungen angestiftet. Zudem lockte sie gemeinsam mit der 62-jährigen Drittangeklagten mehreren Opfern über Jahre hinweg einige 100.000 Euro heraus. Die Betrügereien gab sie zu, auch, dass sie das esoterische Drumherum, mit dem sie die anderen beiden Frauen und ihre Opfer geblendet hatte, lediglich als Mittel zum Zweck benutzt hatte. Die Anstiftung zum Mord bestritt sie ebenso vehement wie jene zu den vier Brandstiftungen. Bei einer dieser Taten gab es ein Großfeuer mit 700.000 Euro Schaden.

Hauptangeklagte schwer belastet

Die beiden anderen Angeklagten legten Geständnisse ab und belasteten die 48-Jährige schwer. Diese beteuerte weiter ihre Unschuld, konnte die Geschworenen aber nicht überzeugen. Deren Wahrspruch war einstimmig, und zwar in allen Anklagepunkten. Richter Manfred Herrnhofer sah das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen und eines Vergehens als erschwerend, dazu komme eine Vorverurteilung wegen schweren Betrugs. Die Zweitangeklagte weise eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit auf, sei unbescholten und geständig, daher seien die 20 Jahre ausreichend. Die Drittangeklagte habe zahlreiche Betrugshandlungen gesetzt, auch noch, als bereits gegen sie ermittelt worden sei. Mildernd seien ihr Geständnis und ihr ordentlicher Lebenswandel. Aus spezial- und generalpräventiven Gründen sei eine bedingte Strafnachsicht nicht möglich gewesen.

Die Erst- und Zweitangeklagte werden außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann hatte bei beiden Frauen eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit festgestellt. Der 48-Jährigen attestierte Hofmann "große emotionale Kälte", sie habe über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren alle Menschen angelogen, mit denen sie zu tun hatte. Sie sei eine theatralische, histrionische Persönlichkeit, die mehr als ein Jahrzehnt lang durchgehend kriminelle Handlungen durchgeführt habe. Die 48-Jährige war bereits einmal wegen schweren Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Hofmann: "Dann kommt sie raus aus der Haft und macht sofort weiter." Die beiden anderen Frauen seien stark von ihr abhängig gewesen.