Eine Oberkärntnerin war als Restaurantchefin in einem Betrieb in Spittal/Drau tätig. Die Frau leistete auch rund 150 Überstunden, wurde dafür aber nicht bezahlt. Zeitausgleichsvereinbarung gab es keine. Und plötzlich wurde ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst. Der Auflösungsgrund des Arbeitgebers bei der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse wurde mit "Saisonende" angegeben. Die Frau wandte sich daher an die Rechtsschutzabteilung der Arbeiterkammer Kärnten.