Ab 22 Juli gelten für die Nachgastronomie strengere Regeln. Zwar fällt die Beschränkung der Auslastung von maximal 75 Prozent weg, dafür müssen die Gäste nun geimpft sein, oder einen maximal 72-Stunden alten PCR-Test beim Betreten des Lokals vorweisen. Für viele Betreiber in der Nachtgastronomie ist die neue Regelung ein wirtschaftliches Desaster und der endgültige Dolchstoß für die Branche.
Ab 22. Juli
Verwirrung um Nachtgastro-Regeln: Wenn ein Frühstückslokal als Frühbar gilt
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