In der österreichischen Gastronomie herrscht nach wie vor die 3G-Regel - also die Pflicht nachzuweisen, ob man getestet, geimpft oder genesen ist. Registrierungen in Cafés und Restaurants haben den Nutzen, dass die Gesundheitsbehörde die anderen Gäste bei einem Krankheitsfall verständigen kann. Das sind jedoch die theoretischen Vorgaben, in der Praxis wird das nicht immer korrekt gehandhabt, wie ein Lokalaugenschein der Kleinen Zeitung in Kärntner Lokalen zeigt.
Hannah Ziegler