Vater Staat geht mit einer Kärntner Mutter hart ins Gericht. Die Frau bekommt für den Zeitraum von cirka drei Monaten kein Kinderbetreuungsgeld. Der Grund: Sie hat nach einem Wohnungswechsel vergessen, ihr Baby umzumelden. „Meine Mandantin fällt damit um etwa 5000 Euro um“, sagt ihr Anwalt Hans Gradischnig. Denn laut Kinderbetreuungsgeldgesetz müssen Mutter und Kind an derselben Adresse leben und gemeldet sein, sonst gibt es kein Kinderbetreuungsgeld.