Eine Infektion mit dem Coronavirus im November des Vorjahrs ist für einen Kärntner auch nach der Genesung nicht ausgestanden. Die Personalabteilung seines Arbeitgebers - der betroffene ist Staatsbediensteter - will eine Bestätigungfür jene Tage haben, die durch den Absonderungsbescheid nicht abgedeckt sind. Doch diese bekommt er nicht.