Jedem Badegast muss eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung gestellt werden - diese Passage des Bundes-Präventionskonzeptes für Öffnungsschritte ab dem 19. Mai nahmen die Bäderbetreiber vor wenigen Wochen noch nicht so ernst. Inzwischen manifestieren sich aber die Anzeichen, dass der Start in die Sommersaison 2021 diese Klausel enthalten wird.
Thomas Martinz