Zuerst gaben sich in der Gemeinde Gnesau zwei Männer als Polizisten aus und führten eine Verkehrskontrolle durch. Ein paar Tage später "straften" falsche Polizisten im Lavanttal einen 14-jährigen Mountainbiker ab. Die Landespolizeidirektion Kärnten möchte aufgrund der aktuellen Vorfälle darauf hinweisen, wie man echte Polizistinnen und Polizisten erkennt und wie man sich versichern kann, dass die Amtshandlung rechtens ist.
Grundsätzlich merkt die Polizei an, das Anhaltezeichen der Polizei – auch bei der Verwendung von Zivilfahrzeugen – Folge zu leisten ist. So kann man sich trotzdem absichern:
• Handelt es sich überhaupt um einen Polizisten? Polizisten in Uniform sind leicht zu erkennen, in Zivil wird die Sache etwas schwieriger. Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen. Dieser zeigt auf der Vorderseite ein Lichtbild in schwarz/weiß, einen Chip sowie eine Dienstnummer. Auf der Rückseite finden sich der Vor- und Zuname des Beamten, ebenfalls die Dienstnummer, die ausstellende Behörde sowie das Ausstellungsdatum.
• Lassen Sie sich über die Amtshandlung genau aufklären: Der Polizist ist verpflichtet mitzuteilen, warum er einschreitet. Das beginnt damit, dass er sagt, welche Übertretung Sie begangen haben und geht bis zu Ihrer Mitwirkungspflicht als möglicher Zeuge eines kriminellen Sachverhaltes.
• Immer eine Bestätigung verlangen: Die Zahlung eines Geldbetrages ist immer zu bestätigen, ebenso der Gebrauch eines Ihrer Gegenstände.
• Dienstnummer verlangen: Der Beamte ist verpflichtet nach einer Amtshandlung, die sich gegen Sie richtet, Ihnen auf Verlangen seine Dienstnummer bekannt zu geben.
• Hegen Sie weiter Zweifel, wählen Sie die Notrufnummer 133 um abzuklären, welche Polizistin/welcher Polizist tatsächlich im Dienst ist. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden dafür Verständnis haben und Gauner vermutlich schnell das Weite suchen, wenn Sie die echte Polizei informieren!