Erst in der Vorwoche wurde in Gnesau ein 18-jähriger Feldkirchner von zwei falschen Polizisten angehalten. Beide waren mit Polizeiuniformen bekleidet, trugen aber keinen Waffengurt. Der Feldkirchner musste wegen eines angeblichen Mangels eine Strafe zahlen, ein Organmandat bekam der Lenker nicht. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Dienstagnachmittag in Farrach in der Gemeinde St. Andrä.
Ein 14-jähriger Wolfsberger war gegen 14.45 Uhr mit seinem Mountainbike auf einer Gemeindestraße in Richtung Maria Rojach unterwegs. Auf der abschüssigen Straße machte der Bursche laut Polizei einen „Wheelie“. Dies wurde von zwei Personen, welche in einem schwarzen Pkw mit Wolfsberger Kennzeichen in die Gegenrichtung fuhren, wahrgenommen.
Keinen Beleg erhalten
Daraufhin wendete der Lenker den Wagen. Die Beifahrerin, die in Zivilkleidung war, forderte den jungen Mountainbiker mittels Handzeichen auf, anzuhalten. Der Bursche kam der Aufforderung nach. Die vermeintliche Polizistin sprach ihn auf seine Übertretung an und forderte ihn auf, eine Strafe in Höhe von 35 Euro zu bezahlen. Der 14-Jährige bezahlte die Strafe, bekam jedoch keinen Beleg ausgefolgt. Anschließend wendete der männliche Fahrer das Fahrzeug und setzte seine Fahrt in Richtung St. Georgen fort.
Polizei bittet um Hinweise
Die beiden Personen werden wie folgt beschrieben: Der Lenker soll ca. 40 bis 50 Jahre alt sein und kurzes dunkles Haar tragen. Er war mit einer schwarzen Jeanshose bekleidet. Die Beifahrerin soll ebenfalls ca. 40 bis 50 Jahre alt sein. Sie hat schulterlanges blondes Haar, trug eine Brille und war mit einer schwarzen Jacke mit Reißverschluss bekleidet. Beide Personen sprachen Lavanttaler Dialekt.
Eventuelle Hinweise sind an die Polizeiinspektion St. Paul im Lavanttal unter der Telefonnummer 059133/2168 zu richten.
Nach dem Vorfall in Gnesau haben sich bislang keine weiteren Geschädigten oder Zeugen gemeldet. Können die beiden Fälle in Zusammenhang stehen? Laut Polizei sei es für etwaige Schlussfolgerungen noch zu früh. "Aber eher nicht. In beiden Fällen waren es zwei unterschiedliche Fahrzeuge, zudem war einmal eine Frau dabei", sagt Polizeisprecherin Waltraud Dullnigg. Derzeit weiß man auch nicht, ob die Uniformen echt waren oder nachgeahmt. Gleiches gilt für die Kelle, mit der der Feldkirchner angehalten worden war.
Wie erkennt man echte Polizisten?
Wie kann man sich sicher sein, dass man es bei einer Amtshandlung mit echten Polizisten zu tun hat? Wird in Fällen wie diesen ein Organmandat ausgestellt, "wird ein Beleg ausgestellt", sagt Dullnigg. Die Polizei hat auf ihrer Webseite einige Hinweise aufgelistet, wie man auf Nummer sicher gehen kann. So ist der Beamte verpflichtet, bei einer Amtshandlung auf Verlangen seine Dienstnummer bekannt zugeben.
Bei Beamten in Zivil sollte man sich überhaupt den Dienstausweis zeigen lassen. Auf der Vorderseite ist ein Lichtbild in schwarz/weiß sowie die siebenstellige Dienstnummer. Auf der Rückseite stehen der Vor- und Zuname des Beamten, noch einmal die Dienstnummer, außerdem die ausstellende Behörde sowie das Ausstellungsdatum.
Ein weiterer Hinweis ist, dass man sich über die Amtshandlung genau aufklären lässt. Der Beamte ist verpflichtet bekannt zugeben, warum er einschreitet. Sollte man trotz allem noch Zweifel hegen, sollte man sich nicht davor scheuen, die Notrufnummer 133 zu wählen, um abzuklären, wer tatsächlich im Dienst ist.