Der Brauch des Abbrennens von Osterfeuern ist dieses Jahr mit Einschränkungen erlaubt. Wie Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes, erklärte, sei das Abbrennen im Rahmen einer organisierten Veranstaltung, etwa durch eine Dorfgemeinschaft, untersagt.
Erlaubt ist es jedoch im privaten Bereich, wobei strenge Regeln gelten. Zwischen 6 Uhr und 20 Uhr dürfen nicht mehr als vier Erwachsene aus maximal zwei Haushalten sowie sechs minderjährige Kinder dabei sein. Nach 20 Uhr ist das Abheizen nur im Rahmen des Gesetzes allein oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt erlaubt. "Das wird als Aufenthalt im Freien zur Erholung gewertet", sagte Kurath.
Zusätzlich dürfen maximal engste Angehörige wie Eltern und Geschwister sowie enge Kontaktpersonen, mit denen man sich mindestens wöchentlich trifft, dabei sein.