Eine schwangere Kärntnerin fiel im Mutterschutz um Tausende Euro Wochengeld um. Daraufhin klagte sie mithilfe der Arbeiterkammer (AK) die Österreichische Gesundheitskasse, die für die Auszahlung des Geldes zuständig ist. Nachdem die Mutter vor Gericht zog, gab es eine erfreuliche Wende für die Frau. „Nach unserer Klagseinbringung wurde das Gesetz geändert. Dadurch bekommt die Frau nun so viel Wochengeld, wie ihr zusteht“, sagt AK-Juristin Michaela Eigner-Pichler aus Klagenfurt. Das Gerichtsverfahren dürfte sich somit erledigt haben.