Jetzt wird es konkret: Die Listen der Parteien mit ihren Kandidaten für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in den 132 Kärntner Gemeinden sind fast überall fertig. Bis spätestens 22. Jänner müssen sie bei der jeweiligen Gemeindewahlbehörde zur Überprüfung eingebracht sein. Bis 28. Jänner sind dann noch Rückzieher oder Ergänzungen möglich, dann werden die Kandidatenlisten auf den Amtstafeln oder online auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Ab diesem Tag können sich die Bürger informieren, wer zur Wahl steht. Und die Gemeinden selbst können die Stimmzettel drucken lassen – einen für die Gemeinderats-, einen für die Bürgermeisterwahl. In Kärnten gibt es somit 264 verschiedene Stimmzettel.