Herr Doktor Murko, ich habe eine Frage: Ich habe ein Schreiben aus München erhalten, dass ich als Erbe einer Person aufscheine, die ich nicht kenne. Die Dame hatte ein Testament und ich trete in der Erbfolge auf. Jetzt will das Gericht in Deutschland wissen, ob ich das Erbe antrete oder nicht. Wie gehe ich an die Sache heran?
GERNOT MURKO: Sie müssen beim Verlassgericht Akteneinsicht nehmen. Entweder können Sie selbst hinausfahren oder Sie lassen das einen deutschen Anwalt für Sie machen. Der soll dann schauen, ob die Verstorbene verschuldet war oder nicht. Sie müssen vermutlich relativ rasch reagieren, damit die Fristen nicht verfallen.