Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist am Donnerstag am Bezirksgericht Völkermarkt ein 39-jähriger Kärntner zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens wurde für einen tödlichen Arbeitsunfall im Jahr 2018 verantwortlich gemacht - dabei war der Ausleger eines Krans zu Boden gestürzt und hatte einen Arbeiter erschlagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.