Für Unmut unter Rotkreuz-Helfern und mobilen Pflegehelfern sorgt die neue Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung. Paragraf 10 schreibt nämlich verpflichtende, wöchentliche Corona-Tests für sämtliche Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Kranken- und Kuranstalten vor. Alle anderen Pflegekräfte werden nicht erwähnt. „Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter des Roten Kreuzes oder der mobilen Pflege von regelmäßigen präventiven Testungen ausgeschlossen werden“, fordert ÖGB-Kärnten-Vorsitzender Hermann Lipitsch eine Korrektur der Verordnung.
Thomas Martinz