Bereits am 4. August kaufte ein 34-jähriger Mann aus dem Bezirk Leoben in der Steiermark in einem Fahrradfachgeschäft im Bezirk Klagenfurt-Land zwei hochpreisige Rennräder sowie zwei hochpreisige Fahrradcomputer. Es wurde mit dem Verkäufer vereinbart, dass er den Gesamtpreis in der Höhe eines fünfstelligen Euro-Betrages nach Übernahme der Ware mittels Banküberweisung bezahlen würde.