"Sie haben Ihr Grundstück verlassen“, steht in der Strafverfügung. Wegen Verstoßes gegen das Epidemiegesetz soll ein Oberkärntner 500 Euro zahlen. „Mein Mandant hatte im März einen Absonderungsbescheid erhalten, weil er positiv auf Corona getestet wurde. Im Bescheid stand, dass er sein Grundstück nicht verlassen darf“, sagt Anwalt Bernhard Fink.