Das Vorgehen rund um Corona-Fälle an zwei Villacher Schulen wurde gelobt. Aber nicht überall sind Betroffene mit dem Umgang mit Verdachtsfällen zufrieden. Vor allem „Einzelfallentscheidungen“ sorgen für Kopfschütteln. Denn eigentlich sind die Regeln klar: „Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für welches es keine andere plausible Ursache gibt, soll zu einem Fernbleiben vom Unterricht führen: Husten Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes. Ein banaler Schnupfen gilt nicht als Verdachtsfall“, fasste die Bildungsdirektion Kärnten die Vorschriften des Bundes vereinfacht für alle Kärntner Schulen zusammen.