Der Schatten des freiheitlichen Erbes in Kärnten ist lange: In der Causa Umfahrung Bad St. Leonhard gibt es nach mehrjährigem Prozess eine erste Entscheidung: Das Landesgericht (LG) Klagenfurt hat die Schadenersatzklage des Landes gegen einen Gutachter abgewiesen. „Der Klägerin ist es nach der Urteilsbegründung nicht gelungen zu beweisen, dass ihr aufgrund des Verhaltens des Beklagten ein Schaden entstanden ist“, sagt LG-Sprecherin Eva Jost-Draxl.