Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Freitag ein Prozess rund um einen 56-jährigen Segelkunstflugpilot fortgesetzt. Der Kärntner wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Er habe seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und dadurch den Tod einer Passagierin zu verantworten, so das Gericht. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt.