Wegen einer Fehldiagnose verklagte eine Kärntnerin das Klinikum Klagenfurt. Die Frau kam nach einem Autounfall mit der Rettung ins Krankenhaus. Dabei wurde ein Bruch des siebten Halswirbels übersehen, wie es in der Klage heißt. „Nun wurden der Frau 16.100 Euro zugesprochen. Zusätzlich muss das Klinikum für Folgeschäden haften“, bestätigt Eva Jost-Draxl, Sprecherin des Klagenfurter Landesgerichts. Das Urteil ist seit Kurzem rechtskräftig.