Wie die Bezirkshauptmannschaft Spittal mitteilt, gelten ab Samstag zwei neue Verordnungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. So wird seitens der Bezirkshauptmannschaft das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt bis auf Widerruf in der Zeit von 9 bis 18 Uhr an folgenden Orten: Ausstellungsbereich auf der Passhöhe Hochtor, Wilhelm-Swarovski-Beobachtungswarte, Ausstellungsbereiche im Besucherzentrum sowie der Aussichtsplattform Kaiser-Franz-Josefs-Höhe. Zudem auf sämtlichen befestigten Wegen, Straßen und Parkflächen ab der Ausfahrt der letzten Galerie der Großglockner-Hochalpenstraße/Gletscherstraße. Weiters ist der Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, einzuhalten.