Sie häufen sich, die Klagen von Passagieren in Bus und Bahn: immer öfter würden Reisende auf ihren Mund-Nasenschutz "vergessen". Buslenker oder Zugbegleiter können die Betroffenen zwar auf die Maskenpflicht aufmerksam machen. Sie haben in Kärnten kaum rechtliche Möglichkeiten, die Betroffenen abzustrafen oder des Verkehrsmittels zu verweisen, denn der Kunde geht mit dem Ticketkauf einen Vertrag mit dem Transportunternehmen ein. In Wien hingegen schon: da wurden die Beförderungsbestimmungen mit 1. Juli 2020 geändert. Wer ohne Maske erwischt wird und uneinsichtig bleibt, zahlt 50 Euro Strafe.
Thomas Martinz