1. Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine zum See oder ins Freibad gehen?
Die Gesetzgebung hat dazu keine klaren Vorgaben. „Wenn das Kind entsprechend einsichts- und urteilsfähig ist, kann es auch alleine ins Strand- oder Freibad gehen. Dafür gibt es keine eigene Altersbeschränkung“, sagt Anwältin Nina Sadjak. Das heißt, rechtlich gesehen muss der Obsorgeberechtigte selbst einschätzen können, wann sein Kind reif genug ist, um ohne Aufsichtsperson ins Freibad zu gehen. Doch die Voraussetzungen müssen passen: Das Kind oder Jugendliche muss gut schwimmen können und mit der Umgebung vertraut sein.