Wenn ein Wildtier auf der Straße von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt wurde, sollte es im Idealfall rasch von seinen Qualen erlöst werden. In der Realität kann es aber dauern, bis der zuständige Jäger vor Ort ist. Schuld daran ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
„Wir dürfen deshalb bei einem Wildunfall der Polizei nicht einmal sagen, wer zuständig ist“, sagt Landesjägermeister Walter Brunner. Stattdessen müsse die Polizei die Freigabe dieser Daten über die jeweilige Bezirksbehörde erwirken. Da im Moment in Kärnten die Jagdgebietsfesstellung stattfindet und im Zuge dessen auch einige kleinere Änderungen im Jagdgesetz geplant sind, hofft Brunner, dass dieses Problem bald bereinigt wird.