In Villach wurde kürzlich ein Pkw-Lenker von der Polizei angehalten und bestraft, weil er, seine Freundin und seine nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Schwester keinen Mund-Nasenschutz trugen. War das rechtens und wenn ja: warum mussten „nur“ zwei Personen Strafe zahlen?
„Da es sich um eine Fahrgemeinschaft handelt und die Schwester nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt, war das Vorgehen der Exekutive richtig“, sagt ÖAMTC-Jurist Patrick Boschitz. Streng geahndet würden diese Vergehen gewöhnlich nicht, ergänzt Polizeijurist Friedrich Hrast: „Wir appellieren an die Kollegen, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen.“ Im vorliegenden Fall hätten laut Gesetz alle drei Personen bestraft werden müssen, weil sie die Maskenpflicht missachteten. Ausgesprochen wurden schließlich zwei Mal 25 Euro Geldbuße.
Thomas Martinz