Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Geldfälschung ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 32-jähriger Kärntner zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte Geldscheine in einem Copyshop ausdrucken lassen und darüber hinaus trotz seiner prekären finanziellen Lage immer wieder Kleinkredite aufgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.