In der nächsten Woche hätte die Eintragungsfrist für das Kärntner Seenvolksbegehren begonnen. Wegen der derzeit gültigen Ausgangs-Beschränkungen ist eine Durchführung jedoch nicht möglich. Deshalb wird die Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das ist einer der Inhalte des "Corona-Sammelgesetzes", das der Kärntner Landtag in seiner Sondersitzung am Donnerstag beschließt.
Corona-Krise
Der Kärntner Landtag muss in verkleinerter Form tagen
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