Datenschutz ist eine schwierige Angelegenheit und die Neufassung des Epidemiegesetzes bringt die Bürgermeister in eine heikle Lage: Sie erfahren künftig von den Bezirksverwaltungsbehörden, wenn in ihren Kommunen jemand vom Coronavirus infiziert ist. Und haften, wenn sie gegen Datensicherungsmaßnahmen verstoßen.
Thomas Martinz