Datenschutz ist eine schwierige Angelegenheit und die Neufassung des Epidemiegesetzes bringt die Bürgermeister in eine heikle Lage: Sie erfahren künftig von den Bezirksverwaltungsbehörden, wenn in ihren Kommunen jemand vom Coronavirus infiziert ist. Und haften, wenn sie gegen Datensicherungsmaßnahmen verstoßen.
Coronavirus
Daten von Infizierten: Bürgermeister haften für Verstöße
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