Im März des Vorjahres ist eine 84-jährige Frau in einem Klagenfurter Krankenhaus an Malaria verstorben. Infiziert wurde sie durch eine mit dem Erreger kontaminierte Blutkonserve. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Spenderin und gegen einen Sanitäter des Roten Kreuzes Anklage wegen grob fahrlässiger bzw. fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Erstere wurde nun vom Landesgericht Klagenfurt zurückgewiesen, zweitere überhaupt eingestellt. Dem Sanitäter könne kein fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.