1. Die Hauptangeklagte der Frauenbande wurde zur Höchststrafe verurteilt. Wie geht es weiter?
Ihr Anwalt wird das Urteil bekämpfen. Bis es rechtskräftig wird, bleibt Frau T. (48) in Untersuchungshaft der Justizanstalt Klagenfurt. Im Falle einer Rechtskraft wird sie in eine andere Anstalt verlegt. Das gilt auch für die Zweitangeklagte (44), die 20 Jahre Haft bekam. In ihrem Fall hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil berufen. Die dritte Angeklagte erhielt drei Jahre Haft. Auch bei ihr fordert die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe. Somit sind alle drei Urteile nicht rechtskräftig ist. Sobald die Strafen rechtskräftig werden, müssen die Frauen in andere Justizanstalten außerhalb Kärntens.