Die großen Brocken, wie Betrugs- und Untreueverdacht, sind noch nicht erledigt. An einer „Nebenfront“ kann der ehemalige Bischof Kärntens, Alois Schwarz, durchatmen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat einen Teil der Ermittlungen nach dem Finanzstrafgesetz gegen ihn eingestellt. Jene, in der es um den Verdacht der Hinterziehung von Grunderwerbssteuer geht. Es gebe keine gerichtliche Zuständigkeit, weil der strafbestimmende Wertbetrag unter 100.000 Euro liegt, so WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl. Die Ermittlungen zum zweiten Teil des Finanzstrafverfahrens laufen noch – hier geht es um angebliche Hinterziehung von Körperschaftssteuer.