"Tschetschenische und afghanische Straftäter sind hier nicht erwünscht. Sie haben keine Lebensberechtigung.“ Diese Worte wählte ein Mann vor wenigen Jahren in einem sozialen Netzwerk. In seinem Leben – und politisch – habe sich zuvor viel verändert. „Ich habe Meldungen aus unterschiedlichen Kanälen aufgenommen, war einfach frustriert und habe mich zu diesem und drei, vier anderen Postings hinreißen lassen“, sagt der Mann, der anonym bleiben will. Dass er sich damit strafbar gemacht haben könnte, sei ihm erst bewusst geworden, als die Kriminalpolizei vor der Türe gestanden sei. Verhetzung. Ein Jahr Haft lautete das Urteil.
Thomas Martinz