Zuckungen, hin und wieder laute Geräusche und in seltenen Fällen auch das ein oder andere Schimpfwort – einem am Tourettesyndrom leidenden Kärntner wurde im Frühjahr der Besuch eines Klagenfurter Abendgymnasiums verwehrt, weil er den Unterricht zu sehr störe. Dieser Verweis sei rechtswidrig, entschied nun das Bildungsministerium.
Tourettesyndrom
Gleiches Recht für alle: Tics sind kein Grund für einen Schulverweis
Thomas Martinz