Zuckungen, hin und wieder laute Geräusche und in seltenen Fällen auch das ein oder andere Schimpfwort – einem am Tourettesyndrom leidenden Kärntner wurde im Frühjahr der Besuch eines Klagenfurter Abendgymnasiums verwehrt, weil er den Unterricht zu sehr störe. Dieser Verweis sei rechtswidrig, entschied nun das Bildungsministerium.