Zuckungen, hin und wieder laute Geräusche und in seltenen Fällen auch das ein oder andere Schimpfwort – einem am Tourettesyndrom leidenden Kärntner wurde im Frühjahr der Besuch eines Klagenfurter Abendgymnasiums verwehrt, weil er den Unterricht zu sehr störe. Dieser Verweis sei rechtswidrig, entschied nun das Bildungsministerium.
Thomas Martinz