Eine 41 Jahre alte Frau ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Geldstrafe von 720 Euro und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Rumänin war geständig, ihrer Schwiegermutter über zwei Jahre mit Lügen über Krankheiten und Todesfälle mehr als 100.000 Euro herausgelockt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.